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Jakob Cornides

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Jakob Cornides
Jakob Cornides.jpg
Beruf Jurist

Dr. Jakob Cornides[1] ist ein österreichischer Jurist und seit 1997 Beamter der Europäischen Kommission. Heute arbeitet er in der Generaldirektion Handel in Brüssel, bis 2002 war er in der General­direktion für Verbraucherschutz.[2]

Zitat

Zitat: «"Homophobie" ist ein politischer Kampagnenbegriff, der dazu dient, legitime Standpunkte zu pathologisieren, indem man sie in die Nähe einer "irrationalen Angst" oder gar eines geradezu psycho­pathischen "Hasses" zu rücken versucht. In einer um ernsthaften und rationalen Meinungs­austausch bemühten Debatte hat ein solches Vokabular nichts verloren; in einer Kampagne, der es vorgeblich um den Schutz der Menschenrechte gehen sollte, erst recht nicht.» - Jakob Cornides[3]

Interview

Artikel


  • Willkür oder Wirklichkeit? Gedanken zu den Begriffen "Ehe" und "Familie" (2013)
    Die rechtliche Anerkennung sogenannter "gleichgeschlechtlicher Ehen" verändert den Begriff der Ehe und macht diesen zu einem willkürlichen Konstrukt, das jederzeit ...
  • Die Artikel von San José: es gibt kein "Recht auf Abtreibung", Pdf-icon-extern.svg Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL) - 2/2013[ext], S. 60

Dr. Jakob Cornides, Brüssel

Bücher

Übersetzungen

  • Der denaturierte Mensch und seine Rechte, 2020 (Autor: Grégor Puppinck)

Gespräche

Einzelnachweise

  1. Betonung des Nachnamens auf der ersten Silbe, weil seine Vorfahren aus Ungarn stammen.
  2. Umdefinierung / Öffnung der Ehe - Folgen für alle (Videos einer umkämpften Veranstaltung), Gloria.TV am 26. Januar 2018
  3. Jakob Cornides: Kampagne auf dem Rücken der Spieler, Die Tagespost am 17. Mai 2023
    Ein Fußballer weigert sich, an einer Aktion "gegen Homophobie" teilzunehmen - und verteidigt sein Recht auf freie Meinungs­äußerung.
  4. Der österreichische Verfassungs­gerichtshof kann die Homo-"Ehe" nicht erzwingen. Es bedarf des (aktiven oder passiven) Zutuns der Parlaments­mehrheit.
  5. Anreißer: Die Mehrheit der Österreicher will die Homo-"Ehe" nicht - Die Mehrheit der Verfassungsrichter jedoch will sie.
  6. Anreißer: Warum der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte irrt und es kein Recht auf widerspruchsfreie Gesetze gibt.
    Auszug: In der postchristlich-säkularen Gesellschaft ist es schwer, über ethische Fragen einhelliges Einvernehmen zu erzielen, insbesondere wenn, wie im Fall der Abtreibung oder der In-vitro[wp]-Zeugung, für manche der durch neuartige Technologien scheinbar erfüllbar gewordene Wunsch nach unbeschränkt autonomer Lebens­gestaltung im Vordergrund steht, während andere auf unabdingbaren moralischen Grundsätzen beharren. Wenn sich in einem solchen Konflikt nicht eine Seite zur Gänze durchsetzt, dann ist die Folge ein zähes politisches Ringen, das meist in einem für beide Seiten unbefriedigenden Kompromiss mündet: eine mehr oder weniger weitreichende Liberalisierung, die aber die hehren moralischen Grundsätze wenigstens noch als Fassade bestehen lässt.