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Herwig Baumgartner

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Hauptseite » Personen-Portal » Herwig Baumgartner

Herwig Baumgartner
Herwig Baumgartner am 13. September 2006 im LG Wien[1]
Geboren 18. September 1952
Beruf Berater

Herwig Baumgartner (* 1952) ist ein öster­reichischer Väter­rechts­aktivist, Vater von vier Kindern und lebte bis 2001 zusammen mit seiner Familie in Wien. Durch einen Fehltritt seiner Frau verlor er seine Familie und den Kontakt zu seinen Kindern; im Zuge diverser Gerichts­verfahren zum Sorgerecht wurde er zum Väter­aktivist. Als solcher hat er sein Leben dem Kampf gegen eine feministisch polarisierte Justiz in Kindrechts­angelegenheiten verschrieben.

Herwig Baumgartner war vor Beginn seines väter­rechtlichen Engagements als Unter­nehmens­berater tätig. Er spricht fünf Fremd­sprachen fließend (russisch, französisch, englisch, italienisch, japanisch).[1]

Hergang

Die Familie Baumgartner hatte ihren Lebensmittelpunkt in Wien. Bei einem Urlaub 2001 in Italien lernte die Mutter ihren späteren Liebhaber kennen.

Nach dem Urlaub verließ sie die Familie, ging damals mit zweien ihrer vier Kinder (zwei Mädchen) zu dem neuen Liebhaber in die Schweiz und ließ die zwei minder­jährigen Buben (damals ca. 10 und 3 Jahre alt) dabei alleine in der Wiener Wohnung.

Baumgartner fand den Aufenthaltsort seiner Töchter in Neyruz, Schweiz, heraus und stellt einen Rückführungs­antrag auf Grundlage des Haager Kinderschutz­über­einkommens (HKÜ). Dem wird von einem Schweizer Friedensrichter am 9. September 2001 stattgegeben und die beiden Mädchen sofort nach Österreich zurückgeführt. In den Schweizer Akten wird auch ein Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines der Mädchen vermerkt und der öster­reichischen Justiz nahegelegt, diesem Verdacht nachzugehen. Baumgartner selbst verdächtigte den Liebhaber. Doch die österreichische Justiz ignorierte den Verdacht.

Nachdem die Mutter auch einstweilig Alimente an den Vater zahlen musste, kehrte sie zurück nach Österreich und besuchte mehrmals ihre Kinder, da der Vater dies nicht blockierte. Bei diesen Besuchen muss es zu zahlreichen Konflikten gekommen sein. Die Mutter schlug nun mit Unterstützung einer Sozial­arbeiterin des Jugendamtes und Hilfe des Frauenhauses zu. Als Baumgartner bei der Arbeit war - er hatte damals extra ein Kinder­mädchen engagiert - nahm sie alle vier Kinder und ging mit ihnen auf Anraten der Sozial­arbeiterin ins Frauenhaus.

Es folgte ein Obsorgestreit beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien. Das Jugendamt erstattete eine Stellungnahme, woraufhin, trotz vorheriger Entführung, am 29. November 2001 die Obsorge der Mutter zugeteilt wurde. Die begab sich auf Anraten des Jugendamts in ein Frauenhaus, was in der Folge zum Kontaktabriss zwischen Baumgartner und seinen Kindern führte.

Danach folgte ein Gutachterstreit, bei dem drei Gutachterinnen abgelehnt und schließlich ein Gutachter die Familie inklusive der Großmutter väterlicherseits psychologisch einschätzen sollte. Die Mutter lehnte den Gutachter ab und stellte Strafanträge gegen den Gutachter. Die Großmutter wurde nur zwölf Minuten untersucht und zeigte das der Ärztekammer an, die zu dem Ergebnis kam, dass Gerichts­gutachten nicht ihre Aufgabe seien. Der weitere Verlauf war gekennzeichnet durch wechselnde Gutachter, wechselnde Richter, die Weigerung der Mutter, sich und die Kinder begutachten zu lassen, Strafanzeigen und andere Unregelmäßigkeiten.

Seit dem 29. November 2001 hatte Baumgartner keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern. Das Besuchsrecht wurde bis heute nicht rechtsgültig entschieden und eine im französischen Verfassungsrecht festgelegte gemeinsame Obsorge für die Kinder, die auch die französische Staats­angehörigkeit besitzen, wird seit 2001 negiert. Baumgartner fing an, um den Kontakt zu seinen Kindern zu kämpfen.

Wegen seiner zunehmenden verbalen Entgleisungen wurde er in drei Strafverfahren zu insgesamt 27 Monaten Haft wegen "Justiz-Beschimpfungen", offiziell wegen "Gefährlicher Drohung" verurteilt, die er vollständig absaß. Seitdem führt er "Krieg"[2] gegen die Justiz.

Seit 2004 sind vier Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte anhängig.

Im September 2008 wird Baumgartner rückwirkend auf den 12. September 2007 mit der Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung[wp] für berufs­unfähig erklärt.

Am 3. November 2009 wurde Herwig Baumgartner mit einem Aufgebot von rund 30 Polizisten bei einem kleinen Strafprozess gegen ihn (Medienklage und üble Nachrede) im Gebäude des Landesgerichts für Strafsachen Wien verhaftet.

Gleichzeitig wurden alle Personalien von rund 20 Zuschauern im Gerichtssaal aufgenommen und es fanden mehrere Haus­durch­suchungen statt. Gegen zwölf weitere Väter wurde im Rahmen der Ermittlungen gegen Herwig Baumgartner wegen Terror­verdacht und Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung[wp] ermittelt.

Einer davon, der Vater Kurt Essmann, der viel Video­material über die Unzulänglichkeiten von Jugendamt und Gericht ins Netz stellte ("Aufstand der Väter"[3]), wurde später wegen einer Email an seine Familienrichterin verhaftet (Inhalt: "Jetzt reicht es, die Uhren gehen jetzt anders, ich lasse mir meine Tochter nicht von dieser Justiz wegnehmen.") und kam nach vier Monaten erst wieder frei.[4]

In dem Prozess am 20. September 2010 vor dem Landgericht Linz wurde Baumgartner wegen Verleumdungen gegen Justizbeamte, versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchten gefährlichen Drohungen, Stalking und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das entspricht der Sicherungsverwahrung[wp] in Deutschland. Zusätzlich wurde er nochmal zu 1,5 Jahren wegen Verleumdung eines Justiz­vollzugs­beamten verurteilt. Baumgartner behauptete, geschlagen worden zu sein. Im Februar 2015 hat er seine Strafe abgesessen, aber er wird wohl bis zu seinem Tode in Sicherungs­verwahrung (Österreichisch: Maßnahmenvollzug, wo ein Psychiater der Justiz entscheidet, ob Baumgartner freigelassen wird)[5] in Haft bleiben.

Der Abgeordnete Norbert Hofer[wp] (FPÖ) hat eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner[wp] eingebracht, in der er wissen will, welche terroristischen Straftaten diese Vereinigung begangen oder geplant haben soll und welche Beweise den Behörden dafür vorliegen.[6] Er spricht von einem Missbrauch des Terror­paragraphen. Die parallel laufenden Terrorismus-Verfahren tragen dasselbe Aktenzeichen wie jenes gegen Baumgartner.

9. September 2010: Das Verfahren gegen Familienväter auf Basis des Terror­paragraphen § 246 STGB[7] und § 278b STGB[8] wird wieder eingestellt. Der Abgeordnete Norbert Hofer will eine Anfrage[9] über die Verfahrenskosten an die Justizministerin einbringen.

Das Urteil (in Auszügen)

Mag. Herwig Baumgartner ist schuldig im Sinne des modifizierten und ausgedehnten Strafantrages vom 14.04.2010 mit Ausnahme des Faktums C.) III.) und der aus- (114) geschiedenen Fakten A.) I.), A.) III.) B.) II.), F.), G.) und H.), im Sinne des modifizierten Strafantrages vom 03.08.2010 und des Nachtrags­straf­antrages vorn 12.08.2010 und hat die im Strafantrag vom 14.04.2010, im Strafantrag vom 03.08.2010 und im Nachtrags­straf­antrag vom 12.08.2010 genannten Verbrechen und Vergehen begangen mit folgenden Modifikationen:
  1. Beim Faktum B.) I.) des Strafantrages vom 14,04.2010 ist zu ergänzen: "wobei die Tat beim Versuch geblieben ist", sodass hier das Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15 Abs. 1, 269 Abs. 2 2. Fall iVm Abs. 1 erster Deliktsfall StGB verwirklicht wurde;
  2. Beim Faktum B.) III.) des Strafantrages vom 14.04.2010 ist zu ergänzen: "wobei die Tat beim Versuch geblieben ist", sodass hier das Verbrechen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15 Abs. 1, 269 Abs. 2 2. Fall iVm Abs. 1 erster Deliktsfall StGB verwirklicht wurde.
  3. Beim Faktum B.) V.) des Strafantrages vom 14.04.2010 ist zu ergänzen: "wobei die Tat beim Versuch geblieben ist", sodass hier ebenfalls das Verbrechen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15 Abs. 1, 269 Abs. 2 2. Fall iVm Abs. 1 erster Deliktsfall StGB verwirklicht wurde.
  4. Beim Faktum C.) V.) des Strafantrages vom 14.04.2010 lautet der Zeitraum: "In wiederholten Angriffen von zumindest September 2007 bis zumindest Oktober 2009", wobei sich hier an dem verwirklichten Vergehen der gefährlichen Drohung nichts ändert.
  5. Beim Faktum D.) II.) lautet der Zeitraum: "seit zumindest September 2007 bis zumindest Ende Oktober 2009", wobei sich auch hier am verwirklichten Vergehen der beharrlichen Verfolgung nach § 107a Abs. 1 und 2 Z 2 StGB nichts ändert.
  6. Beim Faktum E.) des Strafantrages vom 14.04.2010 lautet es: Zur Ausfertigung und Übergabe eines Gefährdungs­protokolls im Zusammenhang mit dem Pflegschafts­verfahren K*** "zu nötigen versucht" statt "genötigt", sodass hier das Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs. 1, 105 Abs. 1 StGB verwirklicht wurde.
  7. Beim Faktum I.) des Nachtrags­straf­antrages vom 12.08.2010 lautet es: "zu hindern versucht" statt "gehindert", sodass hier das Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt §§ 15 Abs. 1,269 Abs. 11. Fall StGB verwirklicht wurde.

Mag. Herwig Baumgartner wird hierfür unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB nach dem 2. Strafsatz des § 297 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von vier (115) Jahren sowie gemäß § 389 Abs. 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Verfahrens verurteilt.

Gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 StGB wird die erlittene Vorhaft vom 03.11.2009, 09:55 Uhr, bis 20.09.2010, 20:25 Uhr, auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.

Gemäß § 21 Abs. 2 StGB wird die Unterbringung des Mag. Herwig Baumgartner in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet.

Der Antrag auf Einziehung der Website wwvv.genderwahn.com gemäß § 33 Abs. 1 MedienG iVm § 26 Abs. 1 StGB wird abgewiesen.

Hinsichtlich des Antrags der Staatsanwaltschaft Linz auf Einziehung der Bücher "Anklage gegen Österreich" und "Mord an Luca Elias" wird auf die Ausscheidung der Fakten F.), G.) und H.) des Strafantrages vom 14.04.2010 verwiesen.

Beschluss des Landesgerichts Linz vom 20. September 2010, GZ 24 Hv 46/10k-1013d
In dem gegen Mag. Herwig B***** wegen Verbrechen der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 24 Hv 46/10k des Landesgerichts Linz, geführten Strafverfahren befand sich der Genannte seit 5. November 2009 in Untersuchungshaft. Am 20. September 2010 wurde er (zwischenzeitig - seit 8. März 2011 - rechtskräftig) zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Jahren verurteilt und gemäß § 21 Abs. 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
– Bundeskanzleramt - Rechts­informations­system: ris.bka.gv.at, OGH - Geschäftszahl: 12Os40/11s - Entscheidungsdatum: 07.06.2011

Aktivitäten

In zahlreichen juristischen Prozessen, Diskussionen auf der Straße und vor allem in seinem Forum genderwahn.com[ext][10], das inzwischen gesperrt wurde, sprach Baumgartner sich für Familie, das Recht von Kindern auf ihre Eltern und gegen die übertrieben feministische Unterwanderung der Gesellschaft aus - ein Prozess, den er als Genderwahn bezeichnet.

Mord an Luca Elias.jpg


In der neuesten Ausgabe 31 (Sommer 2014) von Der INSIDER (Magazin hergestellt von Insassen der JV Graz-Karlau) finden sich viele Beiträge von Österreichs engagiertesten - und seit 5 Jahren inhaftierten - Bürgerrechtsaktivisten Mag. Herwig Baumgartner. Das Foto auf der 2.Seite des Beitrages zeigt Mag. Herwig Baumgartner bei seinem von ORF-Landesstudio Steiermark aufgezeichneten und gesendeten Vortrag in der JV (Justizvollzugsanstalt) Graz-Karlau. Bedauerlicherweise wurde das Foto von Mag. Baumgartner in der ORF-Sendung nicht verpixelt ! Es gibt Gespräche wegen Entschädigung durch den ORF. Baumgartner würde anstatt einer finanziellen Buße, eine ORF-Live-Sendung mit dem Justizminister bevorzugen. Wie bekannt, war der jetzige österreichische Justizminister Wolfgang Brandstetter einer der Trauzeugen bei der Hochzeit von Mag. Herwig Baumgartner.

Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter und Mag. Baumgartner haben vor Jahren gemeinsam und erfolgreich - Brandstetter als Rechtsanwalt und Baumgartner als Steuer- und Finanzexperte - die Interessen einer Simmeringer Mieter­vereinigung vertreten.

Baumgartners Kritik an den Korrekturzellen in der JV Karlau (Ausgabe 31 "Der Insider") veranlasste das Justizministerium anzuordnen, dass diese sanitär- und menschen­rechts­widrigen Räume nicht mehr als Haft- bzw. Korrektur­zellen verwendet werden dürfen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Marcus J. Oswald: Anklage gegen Herwig Baumgartner nach Kleinparagrafen, Vaterlos und Vaterliebe - Das Online Magazin am 5. Mai 2010
  2. Vaterlos und Vaterliebe. Verfahren gegen Herwig Baumgartner abgeschlossen - Haft und Maßnahme, 21. September 2010
  3. YouTube: Kanal von dieiliasbeginnt (Kinderrechte in Österreich)
  4. Väteraktivist seit 3 Monaten im Hochsicherheitstrakt, ots.at am 27. September 2010
  5. Urteil: 4 Jahre Haft für Väter-Aktivisten. Verbissener Kampf um 4 Kinder in OÖ. Nun schlägt Justiz beinhart zurück., oe24.at am 21. September 2010
  6. Justiz: Väter-Aktivisten unter Terrorverdacht, Die Presse am 19. Februar 2010 (Die Linzer Polizei ermittelt gegen Väter, die in Scheidung lebend um ihre Kinder kämpfen, und wirft ihnen Beteiligung an einer terroristischen Organisation vor. Ein ähnlicher Vorwurf wird Tierschützern gemacht.)
  7. §246 STGB - Staatsfeindliche Verbindungen
  8. §278b STGB - Terroristische Vereinigung
  9. FPÖ Hofer: Terrorparagraph: Verfahren gegen Familienväter eingestellt!, ots.at am 9. September 2010
  10. http://www.genderwahn.com
  11. TrennungsFAQ-Forum: Buchbesprechung: Mord an Luca Elias am 5. August 2009

Querverweise

Netzverweise

Videos

Artikel