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Geldschöpfungsmonopol

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Als Geldschöpfungsmonopol bezeichnet man das in vielen Ländern gesetzlich festgelegte Recht der Zentralbank[wp], als einzige Institution gesetzliche Zahlungs­mittel[wp] in Form von Banknoten und Münzen emittieren[wp] zu dürfen. Bei Banknoten spricht man vom Bank­noten­monopol[wp], bei Münzen vom Münzrecht[wp]. Die Geldschöpfung[wp] der Geschäfts­banken beruht hingegen nicht auf dem Geldschöpfungs­monopol, da es sich genau genommen nur um Geldforderungen handelt, die auf Bargeld[wp] lauten.

Oft geht mit dem Geldschöpfungs­monopol auch ein gesetzlicher Annahme­zwang einher, welcher auch umgangs­sprachlich als Geldmonopol bezeichnet wird, welches aber nicht mit dem Geldschöpfungs­monopol verwechselt werden darf.

Querverweise

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Geldschöpfungsmonopol (2. Dezember 2015) aus der freien Enzyklopädie Marjorie-Wiki. Der Marjorie-Wiki-Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Marjorie-Wiki ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.