Aus den vielen Artikeln der Europäische Menschenrechtskonvention[wp] von 1950 nebst der vielen Zusatzprotokolle ist der Artikel 2 EMRK eine vielzitierte und sehr umstrittene Einzelregelung. Der Wortlaut spricht für sich.
Wortlaut
- (1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
- (2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
- a. jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
- b. jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
- c. einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
Kommentar
- zu Abs. 2c: Hier wird im Klartext gesagt: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet..., um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Nach EMRK dürfen also Aufruhre niedergeschlagen werden.
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
- "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
- "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
- "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
- "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
- "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
- "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [1]
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- WikiMANNia rät:
- "Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
Einzelnachweise